Hilfe und Wissen
Häufig gestellte Fragen für enox.share EG-Manager:innen und Administrator:innen
Mehrfachteilnahme und Teilnahmefaktor
Mehrfachteilnahme bedeutet, dass ein Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkt gleichzeitig an mehreren, maximal fünf Energiegemeinschaften teilnehmen kann.
Jede Energiegemeinschaft bestimmt den individuellen Anteil am Verbrauch oder der Erzeugung, mit dem ein Zählpunkt teilnimmt – unabhängig davon, ob Strom zur Verfügung steht. Er bestimmt, wieviel Prozent bei einem/einer Erzeuger:in höchstens in eine Energiegemeinschaft eingespeist werden bzw. wieviel Strombedarf eines/einer Verbrauchers/Verbraucherin von der Energiegemeinschaft gedeckt wird.
Dieser Anteil, der Teilnahmefaktor, ist ein Prozentsatz und darf minimal 1 und maximal 100 – ohne Nachkommastellen – betragen.
Im Falle einer Mehrfachteilnahme darf die Summe der Teilnahmefaktoren aller Energiegemeinschaften, an denen der Zählpunkt teilnimmt, den Maximalwert von 100 ebenfalls nicht überschreiten. Es ist auch möglich, große Verbraucher durch den Teilnahmefaktor zu drosseln, um kleineren Verbrauchern eine gerechtere Verteilung der Energie zu ermöglichen.
Der Teilnahmefaktor ist unabhängig vom statischen oder dynamischen Verteilmodell.
Die Änderung des Teilnahmefaktors eines Zählpunkts bei einer Energiegemeinschaft liegt in deren Verantwortung. Ob ein Zählpunkt an mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen kann bzw. darf, muss die jeweilige Energiegemeinschaft selbst entscheiden.
Beim Wunsch zur Änderung des Teilnahmefaktors oder beim Hinzufügen eines neuen Zählpunkts zu einer Energiegemeinschaft muss daher das Mitglied den gewünschten Teilnahmefaktor dem/der Energiegemeinschafts-Manager:in mitteilen. Wenn der Teilnahmefaktor bei mehreren Energiegemeinschaften auf Teilnehmerwunsch geändert werden soll, dann sind alle jeweiligen Energiegemeinschaften zu informieren.
Die Summe der Teilnahmefaktoren darf den Maximalwert von 100 nie übersteigen. Daher gilt: Im Falle des Falles erst Teilnahmefaktoren reduzieren, bevor sie woanders erhöht werden können.
Der Teilnahmefaktor für einen einzelnen Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkt kann täglich durch den/die Energiegemeinschafts-Manager:in oder einen/eine Administrator:in geändert werden.
Der Zählpunkt nimmt bereits an einer oder mehreren anderen Energiegemeinschaften teil. Die Fehlermeldung kommt dann, wenn die Summe der Teilnahmefaktoren aller Energiegemeinschaften, an denen der Zählpunkt teilnimmt und der Teilnahmefaktor, mit dem ich den Zählpunkt aktivieren möchte, den Maximalwert von 100 übersteigen würde.
Daher muss im Falle der Fehlermeldung vor dem Hinzufügen des Zählpunkts erst bei einer oder mehrerer anderen Energiegemeinschaften der Teilnahmefaktor reduziert oder der Zählpunkt deaktiviert werden.
Achtung: Wenn der Teilnahmefaktor bei einer Energiegemeinschaft verringert wird, kann der Teilnahmefaktor bei einer anderen Energiegemeinschaft frühestens am Folgetag hochgesetzt werden.
Ein Verbrauchszählpunkt nimmt bereits mit einem Teilnahmefaktor von 60 Prozent an einer Energiegemeinschaft teil. Um bei einer zweiten Energiegemeinschaft teilnehmen zu können, darf der Teilnahmefaktor dort höchstens 40 Prozent betragen.
Soll der Teilnahmefaktor bei der zweiten Energiegemeinschaft 70 Prozent betragen, muss der Anteil bei der ersten Energiegemeinschaft auf maximal 30 Prozent reduziert werden. Erst am nächsten Tag kann der Anteil bei der zweiten Energiegemeinschaft auf 70 Prozent erhöht werden.
Nein, die Änderung des Teilnahmefaktors muss von der jeweiligen Energiegemeinschaft bzw. Administrator:in durchgeführt werden. Die Initiative zur Änderung muss vom jeweiligen Mitglied ausgehen.
Der Teilnahmefaktor ist ein fix definierter Anteil an der Erzeugung bzw. am Verbrauch einer oder mehrerer Energiegemeinschaften. Eine Priorisierung, bei welcher Energiegemeinschaft im Rahmen einer Mehrfachteilnahme bevorzugt Energie erzeugt oder verbraucht wird, ist nicht möglich.
Die Änderung eines oder mehrerer Teilnahmefaktoren kann zur Folge haben, dass man weniger Strom aus einer oder mehrerer Energiegemeinschaften bezieht bzw. weniger von Energiegemeinschaften profitiert.
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