Hilfe und Wissen
Häufig gestellte Fragen für enox.share Mitglieder
Abrechnung innerhalb der Energiegemeinschaft
Mit enox.share kannst du Rechnungen und Gutschriften für jeden einzelnen Zählpunkt individuell und vierteljährlich erzeugen – einfach auf Knopfdruck. Dabei werden die Energiedaten überprüft, ob sie in einer für Abrechnungen geeigneten Datenqualität vorliegen und für den Abrechnungszeitraum aufbereitet. Die persönliche Adresse, der Steuersatz sowie der festgelegte Tarif pro Mitglied werden berücksichtigt. Außerdem kannst du verschiedene Zahlungsarten verwalten, um die Abrechnung innerhalb der Gemeinschaft unkompliziert und schnell selbst abzuwickeln. Du kannst die Daten auch exportieren – beispielsweise für externe Buchhaltungssoftware.
Die Energieabrechnungen, d. h. Rechnungen für Verbraucher:innen und Gutschriften für Erzeuger:innen, werden über enox.share quartalsweise zur Verfügung gestellt. Für die Übermittlung der notwendigen Messdaten in belastbarer Datenqualität ist der jeweilige Netzbetreiber verantwortlich.
enox.share hat keinen Einfluss darauf, wann diese Daten übermittelt werden. Wenn alle Energiedaten eines Quartals vollständig und in belastbarer Datenqualität vorhanden sind, können die Rechnungen und Gutschriften über die enox.share Plattform aufgerufen und – nach Freigabe deines Energiegemeinschafts-Managers/ deiner Energiegemeinschafts-Manager:in – von den Mitgliedern heruntergeladen werden. Als Energiegemeinschafts-Manager erhältst du eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Abrechnung in enox.share verfügbar ist.
Bitte nimm bei inhaltlichen Fragen zu deiner Rechnung oder Gutschrift Kontakt mit deinem Energiegemeinschafts-Manager auf.
Die mittels Smart Meter erfassten Energiedaten werden bei Energiegemeinschaften durch den Netzbetreiber einmal täglich ausgelesen. Gemessene Energiewerte haben die sogenannte Datenqualität L1.
Es kann vorkommen, dass bei einem Smart Meter aus verschiedenen Gründen eine Datenübermittlung vorübergehend nicht möglich ist. Sollten Energiedaten fehlen und nicht im Nachhinein durch gemessene Daten (L1) ersetzt werden können, bildet das Energiedatenmanagementsystem des Netzbetreibers Ersatzwerte. Diese werden als sogenannte belastbare (L2) oder nicht belastbare Werte (L3) bezeichnet.
Ersatzwert belastbar (L2) bedeutet, dass es sich bei einem mit dieser Datenqualität angegebenen Energiewert um einen errechneten Wert handelt, der zwischen zwei Messwerten eingefügt wird. Diese Werte beruhen auf berechneten Zählerständen, sind als final anzusehen und können daher für Energieabrechnungen verwendet werden.
Ersatzwert nicht belastbar (L3) bedeutet, dass es sich dabei um einen Wert handelt, der auf Basis vergangener Verbrauchswerte errechnet worden ist. Nicht belastbare Werte (L3) sind nicht als final anzusehen, werden sehr wahrscheinlich später durch tatsächliche Messwerte (L1) oder belastbare Ersatzwerte (L2) ersetzt und sind daher nur bedingt verwendbar – jedenfalls nicht für die Energieabrechnung. Die Verantwortung für die Energiedaten und die Ersatzwertbildung trägt der Netzbetreiber.
Für die Messung, Erfassung und Lieferung der Energiedaten ist der zuständige Netzbetreiber verantwortlich. Es kann vorkommen, dass es vorübergehend Lücken in der Datenerfassung gibt, etwa bei Übermittlungsproblemen der von einem Smart Meter gemessenen Daten an den Netzbetreiber. Dieser hat jedenfalls rund zwei Wochen Zeit, um vorübergehend fehlende Daten nachzuliefern und enox.share zu übermitteln.
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