Eine Energiegemeinschaft ermöglicht den gemeinschaftlichen Verbrauch, die Speicherung und den Verkauf von erneuerbarer Energie auf einer bestimmten Netzebene.
Gerne kümmern wir uns darum, dass die Energiegemeinschaft von Anfang an bestens funktioniert - mit einer maßgeschneiderten Kombination aus der Unterstützung bei der notwendigen Vereinsgründung, einer eigenen Abrechnungsdienstleistung und in Zukunft auch einer digitalen Plattform.
Für den Betrieb einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft braucht es dem Gesetz nach eine eigene Rechtsperson, wie einen Verein oder eine Genossenschaft, deren Zweck auf die EEG ausgerichtet ist. Dies selbst, wenn eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder eine Genossenschaft (für einen anderen Zweck) bereits besteht. Die juristische Person muss aus mindestens zwei Mitgliedern bzw. Gesellschaftern bestehen. Je nachdem, ob eine lokale oder regionale Energiegemeinschaft angestrebt wird, müssen diese Personen auf der entsprechenden Strom-Netzebene sein.
Der Hauptzweck von EEG liegt nicht im finanziellen Gewinn, sondern es steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Dabei ist von der Gründung eines Vereins oder einer Genossenschaft bis zur Kapitalgesellschaft vieles sinnvoll und möglich. Die unkomplizierteste und günstigste Rechtsform für die Gründung und den Betrieb einer (kleineren) Erneuerbaren Energiegemeinschaft stellt der Verein dar. Eine GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist mangels Rechtsfähigkeit generell ausgeschlossen.
Es wird aktuell seitens des Gesetzgebers daran gearbeitet, die vorhandenen Hürden zu reduzieren. Allerdings ist derzeit kein Zeitplan dafür abschätzbar.
Die organisatorischen Gründe wie Abrechnung, Monitoring oder Betreuung einer EEG sollten zu diesem Zeitpunkt bereits fixiert sein. Der nächste logische Schritt nach der Vereinsgründung ist die Registrierung der Energiegemeinschaft als Teilnehmer am Elektrizitätsmarkt. Darüber hinaus gilt es noch einige Schritte auf dem Weg zur eigenen Erneuerbaren Energiegemeinschaft zu bewältigen, etwa die technischen Voraussetzungen wie Smart Meter, Verträge mit dem Netzbetreiber und die Registrierung der EEG im EDA-Anwenderportal.
Selbstverständlich können Sie auch alle Schritte zu Ihrer EEG in die bewährten Hände von Enox.Share legen. Enox.Share beinhaltet im Normalfall alle Services zu Energiegemeinschaften von der kompletten vertraglichen und technischen Herstellung über das Management dieser Gemeinschaft und etwaiger technischer Geräte sowie der verwendeten Software bis hin zur korrekten Abrechnung aller Teilnehmer:innen.
Alle Teilnehmer:innen sind über das Niederspannungsnetz einer Trafostation verbunden. Es sind keine anderen Netzebenen eingebunden.
Im Gegensatz zur lokalen Energiegemeinschaft reicht die regionale Energiegemeinschaft über den Bereich einer Trafostation hinaus. Die Teilnehmer:innen sind über dasselbe Umspannwerk verbunden.
Es werden mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie benötigt. Ein Mitglied der Energiegemeinschaft verfügt über eine Anlage zur Energieerzeugung, etwa eine Photovoltaik-Anlage, und produziert Energie (sog. „Prosumer“). Das andere Mitglied verwertet den in der Energiegemeinschaft produzierten Strom (sog. „Consumer“). Aus technischer Sicht müssen sich beide Teilnehmer:innen auf der gleichen Netzebene befinden. Informationen darüber können Sie der Netzkarte entnehmen, die Sie bei Ihrem Netzbetreiber erhalten. Weitere technische Voraussetzung ist die Installation von Smart Metern für Prosumer/Consumer, damit Energieflüsse nachvollziehbar werden.
Aus technischer Sicht müssen sich beide Teilnehmer:innen auf der der gleichen Netzebene befinden. Für eine lokale Energiegemeinschaft sind die Teinehmer:innen innerhalb einer Trafostation miteinander verbunden, für eine regionale innerhalb eines Umspannwerks. Informationen dar-über, ob die technischen Voraussetzungen für eine lokale oder regionale EEG für Sie gegeben sind, können Sie der Netzkarte entnehmen. Bitte nehmen Sie diesbezüglich mit Ihrem Netzbetreiber Kontakt auf.
Digitale Stromzähler, die in den nächsten Jahren kontinuierlich die derzeit noch oftmals eingesetzten mechanischen Zähler ersetzen werden. Sie dienen zur zeitnahen Erfassung der Stromverbräuche und übermitteln diese in regelmäßigen Abständen an den Netzbetreiber. Die Installation der Smart Meter erfolgt durch den Netzanbieter.
Bei Energiegemeinschaften werden damit die erzeugte und verbrauchte Energie der Mitglieder genau erfasst. Somit kann transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden.
Grundsätzlich kann jede Art der selbst produzierten und nachhaltigen Energie geteilt werden. Meistens wird es sich dabei um Strom, den eine Photovoltaik-Anlage direkt in der Nachbarschaft produziert, handeln.
Für die Gründung einer Energiegemeinschaft werden mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie benötigt, beispielsweise zwei motivierte und engagierte Nachbar:innen.
Es gibt viele Punkte, über die man sich vor der Gründung bis zum laufenden Betrieb einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft Gedanken machen muss bzw. die man in die Wege leiten muss. Logischer erster Schritt wären Planungen für die Gründung eines Vereins für die EEG und parallel die Einspeisung ins Netz zu regeln.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich aller Aktivitäten, die für die Gründung eines Vereins bzw. in allen Belangen zu Ihrer EEG.
Die zielführende Möglichkeit ist die Gründung einer Energiegemeinschaft.
Die Vorgangsweise bei Wasserkraftwerken – oder auch Windkraftwerken – unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der bei Photovoltaik-Anlagen.
Wir arbeiten daran, mit unserer Plattform zukünftig für Kund:innen eine optimale Informationsbasis zu schaffen und somit aufzuzeigen, in welcher Energiegemeinschaft noch wie viele freie Kapazitäten verfügbar sind. Schlussendlich entscheidet der entsprechende Verein über die Aufnahme neuer Mitglieder in der Energiegemeinschaft.
Selbstverständlich können Sie eine Energiegemeinschaft wieder verlassen und danach zu einer anderen wechseln.
Ein Zählpunkt (das ist Ihre eindeutige “Ausweisnummer” zur Identifizierung Ihres Stromzählers) kann jeweils nur einer Energiegemeinschaft zugewiesen sein. Sollten Sie mehrere Zählpunkte (z. B. durch verschiedene Haushalte) haben, ist eine Mitgliedschaft in unterschiedlichen Energiegemeinschaften möglich.
Auf der Internet-Seite https://www.salzburg-ag.at/photovoltaik/privat/photovoltaik.html finden Sie die passenden Informationen rund um das Thema Photovoltaik, u. a. von der Erklärung der wichtigsten Begriffe, über die Produkte der Salzburg AG bis hin zur Darstellung der Schritt-für-Schritt-Vorgangsweise zur eigenen PV-Anlage.
Eine pauschale Aussage, ob die Gründung einer EEG möglich ist, ist leider mit den vorhandenen Informationen nicht möglich. Für den Betrieb einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft wird jeden-falls eine eigene Rechtsperson wie ein Verein oder eine Genossenschaft benötigt. Der Zweck dieser Rechtsperson muss auf die EEG ausgerichtet sein und sie muss von mindestens zwei Personen gegründet werden. Darüber hinaus gilt es, die technischen Gegebenheiten zu analysieren, d. h. auf welcher Netzebene befinden sich die einzelnen Gebäude.
Gerne können wir Sie dazu gerne beraten bzw. die Voraussetzungen für die Gründung und Rentabilität einer EEG mit Ihnen analysieren.
Dies hängt von der Verfügbarkeit einer Energiegemeinschaft in Ihrer Nähe ab. Wir arbeiten an einer Plattform, damit Sie mit uns einfach und unbürokratisch eine EEG in Ihrer Nähe finden können. Gerne können Sie sich bei uns registrieren auf. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden bzw. nehmen Sie auf eine Warteliste. Existiert bereits eine Energiegemeinschaft, können Sie mit uns in wenigen Schritten beitreten. Existiert noch keine Energiegemeinschaft, bekommen Sie von uns alles, was zur Gründung Ihrer eigenen EEG notwendig ist - Unterstützung bei der formalen Vereinsgründung inklusive.
Ab voraussichtlich Oktober 2022 wird es möglich sein, mehrere Anlagen zur Energiegewinnung wie etwa PV-Anlagen in einer Energiegemeinschaft zu betreiben.
Nein. Ein Beitritt zu einer Energiegemeinschaft setzt nicht voraus, dass Sie Ihre Energie über die Salzburg AG beziehen. An bestehenden Verträgen ändert sich durch die Energiegemeinschaft ebenfalls nichts.
Die Mitglieder einer Energiegemeinschaft können ihren Gemeinschaftstarif frei vereinbaren. Wir beraten unabhängig davon gerne bei der Preisfindung, damit alle Teilnehmer:innen einen finanziellen Vorteil durch die Energiegemeinschaft haben können und um einen Missbrauch zu verhindern. Die Größe der Energiegemeinschaft hat dabei keinen Einfluss auf den Preis.
In einer Energiegemeinschaft gibt es Prosumer und Consumer – also produzierende Mitglieder mit einer eigenen Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage oder Kleinwasserkraftwerk) und konsumierende ohne eine entsprechende Anlage. Außerdem gibt es im Rahmen des Vereins noch die Möglichkeit, durch die Bestellung zum Vereinsorgan Verantwortung zu übernehmen.
Grundsätzlich wird auch bei der Teilnahme an einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft bevorzugt durch den Prosumer selbst konsumiert. Das bedeutet, dass die selbst erzeugte Energie erst dann in die EEG eingespeist wird, wenn sie selbst nicht verbraucht wird. Die Energieaufteilung innerhalb der EEG kann entweder nach einem statischen oder dynamischen Ansatz erfolgen.
Statische Aufteilung
Bei der statischen Aufteilung wird jedem Mitglied ein fix nach Prozentsätzen vereinbarter Anteil am erzeugten Gemeinschaftsstrom zugeordnet. Der Vorteil ist, dass jedes Vereinsmitglied einen fix definierten Anteil hat. Nachteil ist, dass der Teil des fix zugewiesenen Anteils ins Netz eingespeist wird, sollte er nicht zur Gänze genutzt werden. Andere Mitglieder können nicht darauf zugreifen.
Dynamische Aufteilung
Die dynamische Aufteilung des erzeugten Gemeinschaftsstroms orientiert sich am prozentuellen Anteil der Mitglieder am Gesamtverbrauch. Das bedeutet, dass diejenigen, die zum Zeitpunkt der Stromerzeugung vor Ort am meisten benötigen, auch die meiste Energie erhalten. Die Zuordnung erfolgt jede Viertelstunde mit Hilfe des Smart Meters. Das dynamische Verteilungsmodell ist schwerer nachvollziehbar. Es hat jedoch den großen Vorteil, dass die Mitglieder den Gemeinschaftsstrom effizienter nutzen können. Die Energie wird besser verwertet und es wird weniger Strom ins Netz eingespeist. Die dynamische Verteilung ist für eine Energiegemeinschaft sinnvoller und wird daher von uns empfohlen.
Aktuell ist die Anzahl der Energieerzeugungsanlagen gesetzlich noch auf eine Anlage pro Energiegemeinschaft beschränkt. Nach der Lockerung dieser Regelung (voraussichtlich ab Oktober 2022) wird es möglich sein, von mehreren Prosumern Energie zu beziehen bzw. diese zu konsumieren.
Grundvoraussetzung für eine korrekte und transparente Abrechnung ist die Installation von Smart Metern (digitale Stromzähler). Sie ermöglichen Auslesungen der Energieflüsse im Viertelstunden-Takt und eine Übermittlung der Werte an den Netzbetreiber. Alle an der Energiegemeinschaft Beteiligten müssen der Weitergabe dieser Daten ausdrücklich zustimmen. Die Abrechnung basiert auf der Bilanzierung dieser 15-Minuten-Werte. Die Zuweisung der produzierten Strommenge zur konsumierten Strommenge in kW erfolgt im Nachgang kalkulatorisch auf Basis dieser 15-Minuten-Werte.
Zuständig für die eigentliche Abrechnung ist der Anlagenbetreiber der PV-Gemeinschaftsanlage (Prosumer), der Netzbetreiber übernimmt ausschließlich die Datenübermittlung. Die Abrechnung erfolgt schließlich zwischen dem Prosumer und den Teilnehmer:innen basierend auf den vertraglichen Vereinbarungen. Die mühsame Aufgabe der Abrechnung an alle Mitglieder der Energiegemeinschaft kann auch durch einen externen Dienstleister wie Enox.Share übernommen werden.
Das Laden des E-Autos ändert nichts an der Abrechnung. Es wird entweder mit dem erzeugten Gemeinschaftsstrom in Abhängigkeit von der Energieaufteilung (statisch oder dynamisch) oder mit der Restenergie aus dem Netz geladen – abhängig von der Situation in der Energiegemeinschaft.
Erneuerbare Energiegemeinschaften nutzen die Energie vor Ort, wo sie auch erzeugt wird. Daher gibt es bei EEGs eine Reduktion der üblichen arbeitsbezogenen Netzgebühren für Ihre Mitglieder. Dies in Abhängigkeit von den Netzebenen, auf denen sich die Mitglieder befinden, entweder um 57 % (lokale EEG) sowie 28 oder 64 % (regionale EEG) - Stand: Juli 2022.
Für die Energiegemeinschaft sind grundsätzlich Smart Meter (digitale Stromzähler) notwendig, die die Energieflüsse erfassen, für die notwendige Transparenz sorgen und korrekte Abrechnungen sicherstellen. Smart Meter werden durch die technischen Experten von Salzburg Netz nach Anmeldung für eine Energiegemeinschaft installiert.
Dies geschieht ganz automatisch, nachdem Sie einer Energiegemeinschaft beigetreten sind. Abgerechnet wird auf die kWh genau nach dem Preis, der in der Energiegemeinschaft vereinbart ist und zusätzlich den jeweiligen, gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Steuern.
Es ist denkbar, die gesamte Energie einer Erzeugungsanlage in die Energiegemeinschaft einzuspeisen. Somit ist es auch möglich, dass der Energieverbrauch in der Energiegemeinschaft nicht ausreicht, um die gesamten Produktionsspitzen der Erzeugungsanlage zu konsumieren. In diesem Fall wird die Restenergie automatisch zum gültigen Einspeisetarif ins Netz eingespeist.
Enox.Share beinhaltet im Normalfall alle Services zu Erneuerbaren Energiegemeinschaften von der kompletten vertraglichen und technischen Herstellung über das Management der EEG und etwaiger technischer Geräte sowie der verwendeten Software bis hin zur korrekten Abrechnung aller Teilnehmer:innen.
Gerne berücksichtigen wir dabei auch individuelle Anforderungen und Wünsche unserer Kund:innen, die wir im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten umsetzen. Daraus und aus der Größe einer Energiegemeinschaft ergeben sich unterschiedliche Leistungen und Preise. Eine pauschale Aussage zu Preisen ist daher nicht möglich.
In jedem Fall setzen sich die Enox.Share Preise aus folgenden Bestandteilen zusammen:
• Einmalige initiale Herstellungsgebühr
• Eine monatliche Grundgebühr (je nach Rolle ob Prosumer oder Consumer)
• Ein variabler Energiebezugspreis, anteilig nach dem in der Energiegemeinschaft vereinbarten Verrechnungspreis berechnet
• Etwaige Kosten für Geräte (Einmalkosten & eine monatliche Grundgebühr)
Bei unseren Preisen legen wir großen Wert auf Fairness und Transparenz: Jede:r Teilnehmer:in zahlt nur jene Leistungen, die wirklich genutzt werden. Es gibt keine versteckten sonstigen Gebühren oder Kosten. Gleichzeitig streben wir nach höchster Qualität unserer Leistungen und Services. Diese Qualität gewährleisten wir durch laufende Innovationen, um damit unser aller Leben nachhaltiger und grüner zu machen.
Die Höhe Ihrer Grundgebühr richtet sich nach Ihrer Rolle in der Energiegemeinschaft (er-zeugendes oder konsumierendes Mitglied) und Ihrem Kundentyp (Privatkunde, Klein- & Mittelunternehmen, Gemeinde). Zusätzlich kann eine Energiegemeinschaft einen Mitgliedsbeitrag bestimmen, durch den etwaige zusätzliche Ausgaben abgedeckt werden.
Wenn Sie bereits einen bestehenden Vertrag mit der Salzburg AG haben, können Sie sich einfach und bequem mit Ihren Salzburg AG Kundendaten für die Energiegemeinschaft an-melden. Wir brauchen darüber hinaus nur noch Energiegemeinschaft-spezifische Auskünfte, die wir gesondert abfragen.
Bitte nehmen Sie mit unseren Enox.Share Expert:innen Kontakt auf.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihre Energiezukunft sprechen zu können.
Nein. Sie brauchen selbst bei der konsumierten Energie hinsichtlich Steuern nichts weiter zu berücksichtigen.
Der Verkauf von Energie in die Energiegemeinschaft wird wie die Einspeisung ins Netz gehandhabt. Dies bedeutet, dass es sich um eine Form des Einkommens handelt, die auch steuerliche Auswirkungen haben kann. Da die konkreten Auswirkungen sehr stark von der individuellen Ausgangssituation abhängen, wenden Sie sich bitte hinsichtlich Details an Ihre Steuerberatung.
Dies verhält sich gleich wie mit der Einspeisevergütung ins Netz. Grundsätzlich gibt es für nicht selbstständige Personen eine Zuverdienstgrenze für selbstständige Einkünfte in Höhe von € 730 pro Jahr (Stand: Juli 2022). Bei Überschreitung dieses Grenzwertes sind diese Einkünfte zu versteuern. Wie Ihre spezielle Situation aussieht, kann Ihre Steuerberatung am besten aufzeigen.
Grundsätzlich ist der Verein bei Nutzung unserer Statuten ein gemeinnütziger. Dies bedeutet, dass keine Körperschaftssteuer (KöSt) anfällt. Außerdem muss ein gemeinnütziger Verein keine Umsatzsteuer abführen. Bei einer Entscheidung für einen nicht gemeinnützigen Verein müssen die entsprechenden Steuererklärungen und Voranmeldungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. In diesem Fall wird eine Kontaktaufnahme mit der Steuerberatung empfohlen.