Hilfe und Wissen
Häufig gestellte Fragen für EG-Manager:innen und Administrator:innen
Benutzerkonto und Zählpunkte
Intelligente Messgeräte wie Smart Meter für die Messung und Speicherung von erzeugter und verbrauchter Energie im 15-Minuten-Takt sind Voraussetzung für die exakte Erfassung der Energieflüsse und somit korrekte Abrechnung innerhalb einer Energiegemeinschaft.
Jedes Mitglied einer Energiegemeinschaft verfügt über ein eigenes Gerät, das wiederum über mehrere Zähler verfügen kann – den Zählpunkt.
Die richtige Zählpunktnummer findest du auf der letzten Einspeisevergütung (bei Erzeuger-Zählpunkten) oder auf deiner letzten Rechnung des Netzbetreibers (bei Verbraucher-Zählpunkten).
Mit der Zählpunktbezeichnung wird ein Zähler eindeutig identifiziert – ähnlich dem IBAN bei Bankkonten. Sie ist eine 33-stellige Nummer, die mit „AT“ (für Österreich) beginnt. Mit der Zählpunktbezeichnung wird beispielsweise bei Energielieferanten der Stromverbrauch einer Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet.
Smart Meter sind digitale Stromzähler mit einer Kommunikationsfunktion. Sie messen deinen tatsächlichen Energieverbrauch sowie den Zeitraum der Nutzung und übermitteln diese Daten täglich an deinen Netzbetreiber.
Die Daten werden automatisch ausgelesen – vorausgesetzt, dein Smart Meter ist entsprechend konfiguriert. Für die Installation und den laufenden Betrieb ist ausschließlich dein Netzbetreiber verantwortlich.
Für Energiegemeinschaften sind Smart Meter notwendig, um den Verbrauch und die Erzeugung von Energie im 15-Minuten-Takt zu messen und bei entsprechender Konfiguration einmal täglich gesammelt an den Netzbetreiber zu senden. Die Verantwortung für die Installation und den laufenden Betrieb der Smart Meter liegt beim jeweiligen Netzbetreiber.
Prime Meter: Mit dieser Konfiguration übermittelt der Smart Meter im 15-Minuten-Takt festgehaltene Zählerstände einmal täglich an den Netzbetreiber. Diese Option ist notwendige Voraussetzung, um an Energiegemeinschaften teilnehmen zu können, damit die gemeinschaftlich erzeugte und verbrauchte Energie korrekt zugeordnet und schließlich innerhalb der Energiegemeinschaft verrechnet werden kann.
Um deine Konfiguration zu ändern, nimm bitte mit deinem Netzbetreiber Kontakt auf.
Die innerhalb der Energiegemeinschaft geteilte Energie wird über das Stromnetz eines oder mehrerer Netzbetreiber übertragen. Ein Netzbetreiber ist neben der korrekten Messung und Zuordnung aller teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen auch für die Energiedaten zuständig. Ein Vertragsabschluss mit dem zuständigen Netzbetreiber ist daher eine der wesentlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Gründung einer Energiegemeinschaft.
Als Administrator:in kannst du über die enox.share Plattform neue Mitglieder und Zählpunkte einfach und schnell hinzufügen und über die Zählpunkt-Ansicht aktivieren.
Mit enox.share, das über die Anbindungsart „Kommunikationsendpunkt (KEP)“ an den energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA) angebunden ist, gibt es keine Limitierung bei der Anzahl an Mitgliedern oder Zählpunkten pro Energiegemeinschaft und auch keine Begrenzungen beim Datenaustauschvolumen.
Alle relevanten Daten wie Kontaktdaten von Benutzer:innen, Rechnungsadressen, Steuerinformationen und Tarifoptionen werden an einem Ort erfasst und können durch Klick auf das „Bearbeiten“-Symbol individuell angepasst werden. Bitte beachte: Bei der Erstellung der Rechnungen und Gutschriften werden die gespeicherten Informationen verwendet. enox.share kann die Korrektheit nicht überprüfen.
Energiedaten
Mit der Funktion „Energiedaten anfordern“ kannst du fehlende oder unvollständige Energiedaten direkt beim zuständigen Netzbetreiber anfordern. Die Anforderung wird somit über enox.share ausgelöst. enox.share selbst stellt die vom Netzbetreiber übermittelten Energiedaten lediglich dar und nimmt keine Korrekturen vor.
Die Funktion „Energiedaten anfordern“ steht dir im Menü links unter dem Punkt „Energiedaten“ zur Verfügung.
Eine Anforderung der Energiedaten ist grundsätzlich jederzeit möglich, insbesondere wenn:
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für die Abrechnung des letzten Quartals noch nicht alle Energiedaten vollständig vorliegen oder
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Energiedaten mit dem Status L3 oder „Unvollständig“ gekennzeichnet sind.
Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig und erfolgt nach eigenem Ermessen.
Nein. Du bist nicht verpflichtet, Energiedaten anzufordern.
Du entscheidest selbst, wann und auf welcher Datenbasis (L1/L2 oder L3) die interne Abrechnung deiner Energiegemeinschaft erfolgen soll.
Die mittels Smart Meter erfassten Energiedaten werden bei Energiegemeinschaften durch den Netzbetreiber einmal täglich übermittelt. Gemessene Energiewerte haben die sogenannte Datenqualität L1.
Es kann vorkommen, dass bei einem Smart Meter aus verschiedenen Gründen eine Datenübermittlung vorübergehend nicht möglich ist. Sollten Energiedaten fehlen und nicht im Nachhinein durch gemessene Daten (L1) ersetzt werden können, bildet das Energiedatenmanagementsystem des Netzbetreibers Ersatzwerte. Diese werden als sogenannte belastbare (L2) oder nicht belastbare Werte (L3) bezeichnet.
Ja. Eine Abrechnung kann auch auf Basis von L3-Werten erfolgen, sofern du dich dafür entscheidest. Bitte beachte jedoch, dass L3-Werte vorläufige Ersatzwerte sind und sich durch spätere Übermittlungen des Netzbetreibers noch ändern können.
Der Netzbetreiber ist für die vollständige und fristgerechte Übermittlung der Energiedaten in abrechenbarer Datenqualität (L1/L2) verantwortlich.
enox.share hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit oder Qualität der Energiedaten und stellt ausschließlich die vom Netzbetreiber übermittelten Daten dar.
Links im Menü „Energiedaten“ öffnen
Den gewünschten Zeitraum auswählen
Button „Energiedaten anfordern“ klicken
Die Anfrage wird automatisiert an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt
Hinweise:
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Energiedaten können einmal täglich angefordert werden
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Sofern vorhanden, werden die Daten in der Regel am Folgetag in enox.share angezeigt
Wenn sich der Status trotz mehrfacher Anforderung nicht ändert und du eine höhere Datenqualität (L1/L2) benötigst, kannst du direkt Kontakt mit dem zuständigen Netzbetreiber aufnehmen.
In der Regel reicht:
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Die Gemeinschafts-ID bzw. Marktpartner-ID (z.B. RC123456) der Energiegemeinschaft
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Der Zeitraum, in dem Energiedaten fehlen oder als L3 ausgewiesen sind
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Sind nur einzelne Zählpunkte betroffen, ist es hilfreich, diese zusätzlich anzuführen.
Netzbetreiber stellen Energiedaten grundsätzlich zeitnah nach der Messung zur Verfügung, in der Regel spätestens am Folgetag.
Sind Messwerte nicht vollständig verfügbar, können vorübergehend L3-Werte (Ersatzwerte) eingesetzt werden. Diese sollen vom Netzbetreiber innerhalb von bis zu 16 Kalendertagen durch L1- oder L2-Werte ersetzt werden, sofern die endgültigen Messwerte vorliegen. Damit ist sichergestellt, dass Energiedaten zunächst verfügbar sind und bei Bedarf später in abrechenbarer Datenqualität aktualisiert werden.
Bei Fragen zur Nutzung der Funktion unterstützt dich enox.share gerne. Für die Korrektur oder Nachlieferung von Energiedaten ist jedoch ausschließlich der Netzbetreiber zuständig.
Weitere Beiträge
Mit enox.share könnt ihr neben der Energieabrechnung auch zusätzliche Beiträge – wie Mitglieds- oder Genossenschaftsbeiträge – einfach erfassen und abrechnen. Diese Gebühren werden unabhängig von der Energieabrechnung berechnet und können sowohl einmalig als auch regelmäßig anfallen.
Es gibt zwei Arten von weiteren Beiträgen: den einmaligen und den wiederkehrenden Beitrag. Ein einmaliger Beitrag ist eine zusätzliche Gebühr, die nur einmalig und ausschließlich in der nächsten Abrechnungsperiode für den jeweiligen Zählpunkt verrechnet wird. Ein wiederkehrender Beitrag hingegen wird automatisch in jeder Abrechnungsperiode für den jeweiligen Zählpunkt berechnet und verrechnet.
Nein, es ist nicht möglich, für einen einzelnen Zählpunkt mehrere „weitere Beiträge“ gleichzeitig zu hinterlegen oder zu verrechnen. Pro Zählpunkt kann jeweils nur ein weiterer Beitrag – entweder einmalig oder wiederkehrend – angelegt und abgerechnet werden. Dadurch bleibt die Übersichtlichkeit der Abrechnung gewährleistet und Doppelverrechnungen werden vermieden.
Tarifgestaltung
In einer Energiegemeinschaft wird der Tarif (Arbeitspreis) selbst festgelegt. Dabei können verschiedene Faktoren wie die Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Energie, aktuelle Marktpreise oder die Ziele der Energiegemeinschaft eine Rolle spielen.
Für enox.share sind Information über Tarife relevant, damit die Erstellung korrekter Rechnungen und Gutschriften für die Energieabrechnung innerhalb der Energiegemeinschaft gewährleistet ist.
Mehr Informationen zu Tarifgestaltung sowie Steuern und Abgaben findest du auf der österreichischen Informationsplattform zum Thema Energiegemeinschaften, energiegemeinschaften.gv.at.
Die Tarife für Erzeuger und Verbraucher können von Administrator:innen direkt in enox.share für jeden Zählpunkt individuell angepasst werden. Für die Abrechnung gelten immer jene Tarife, die zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung im System hinterlegt sind. Wichtig ist daher, dass ein Tarif stets für eine gesamte Abrechnungsperiode festgelegt wird. Änderungen an den Tarifen sollten vor der Erstellung der jeweiligen Abrechnung vorgenommen werden, da ein Tarifwechsel innerhalb einer laufenden Abrechnungsperiode nicht vorgesehen ist.
Du findest auf der österreichischen Informationsplattform für Energiegemeinschaften, energiegemeinschaften.gv.at, allgemeine Informationen und Antworten zur Tarifgestaltung sowie Steuern und Abgaben. Für individuelle Detailfragen wende dich bitte an deine:n Steuerberater:in.
Abrechnung in der Energiegemeinschaft
Die Abrechnung in enox.share unterstützt eine effiziente und nachvollziehbare Abwicklung innerhalb von Energiegemeinschaften. Sie bietet eine zentrale Übersicht über Energiedaten, automatisierte Erstellung von Rechnungen und Gutschriften sowie verschiedene Exportmöglichkeiten für Buchhaltung und Zahlungsabwicklung.
Für eine zuverlässige Abrechnung werden Energiedaten mit der Datenqualität L1 oder L2 empfohlen. Diese gelten als valide und abrechenbar. Daten mit der Qualität L3 können noch vorläufig oder unvollständig sein und werden in der Regel innerhalb weniger Tage vom Netzbetreiber durch höherwertige Daten ersetzt. Weitere Informationen findest du in den FAQs zu den Energiedaten.
Nach der Erstellung einer Abrechnung stehen verschiedene Exportformate zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem Rechnungen und Gutschriften als PDF, eine Excel-Datei mit Abrechnungsdaten, SEPA-Dateien für Banktransaktionen sowie eine DATEV-Datei für die Buchhaltung.
Ja. Administrator:innen können Mitglieder der Energiegemeinschaft darüber informieren, dass ihre Rechnungen oder Gutschriften bereitstehen. Die Dokumente sind anschließend direkt über enox.share abrufbar.
Abrechnungen aus früheren Jahren sind weiterhin verfügbar. Abrechnungen bis einschließlich 2025 können über den bisherigen Abrechnungsbereich eingesehen werde.
Ja. Neben projektbezogenen Leistungen können in enox.share auch wiederkehrende Beiträge wie Mitgliedsbeiträge oder Genossenschaftsbeiträge erfasst und verwaltet werden. Dadurch eignet sich die Plattform auch für Organisationen, Vereine oder Genossenschaften, die ihre Beiträge übersichtlich dokumentieren und abrechnen möchten. Weitere Informationen dazu findet ihr unter Weitere Beiträge.
Energiedaten stehen ab dem 16. des Folgemonats vollständig zur Verfügung und können ab diesem Zeitpunkt für die Erstellung von Abrechnungen genutzt werden.
Änderungsanfragen nach Aktivierung & Verteilmodell
Nach dem erfolgreichen Start einer Energiegemeinschaft kann einiges geändert werden – nicht jedoch die Art der Energiegemeinschaft selbst.
Möglich sind z. B. Änderungen bei Zählpunkten, etwa wenn ein neue:r Erzeuger:in der Energiegemeinschaft beitreten möchte oder wenn ein Zählpunkt deaktiviert wird, beispielsweise bei einem Auszug.
Darüber hinaus kann die Aufteilung der Zählpunkte im statischen Verteilmodell beim Netzbetreiber geändert werden und der Teilnahmefaktor eines Zählpunkts im Falle einer Mehrfachteilnahme.
Administrator:innen können mit Hilfe von enox.share die Änderungen einfach selbst durchführen.
Schon bei der Vertragsunterzeichnung über den Betrieb einer Erneuerbaren Energie-Gemeinschaft (EEG) zwischen der Energiegemeinschaft und dem Netzbetreiber muss entschieden werden, ob es sich um eine lokale oder regionale EEG handelt. Entsprechend wird bei diesem Vertrag die eindeutige Gemeinschafts-ID angelegt.
Eine einfache Umwandlung, etwa von einer lokalen zu einer regionalen Erneuerbaren Energie-Gemeinschaft oder umgekehrt ist ohne Weiteres nicht möglich. Ebenso unmöglich ist die Umwandlung einer EEG in eine Bürgerenergiegemeinschaft oder andersherum.
Wenn eine bestehende EEG umgewandelt werden soll, muss ein neuer Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden. Zudem müssen alle Zählpunkte in der bisherigen Energiegemeinschaft deaktiviert werden und in der neuen EEG registriert und aktiviert werden. Die Mitglieder müssen dazu wie bei der ursprünglichen Energiegemeinschaft im Kundenportal des Netzbetreibers einer Datenfreigabe zustimmen.
Bei der statischen Aufteilung erhält jedes Mitglied einer Energiegemeinschaft einen fixen prozentuellen Anteil an der gemeinschaftlichen Erzeugung. Das erleichtert die Nachvollziehbarkeit und ermöglicht einfach nachvollziehbare Abrechnungen.
Bei der dynamischen Aufteilung berücksichtigt die Energieaufteilung das Verbrauchsverhalten der Mitglieder. Das bedeutet: Wer mehr Energie benötigt, erhält auch mehr, der Gemeinschaftsstrom wird so effizienter und wirtschaftlicher genutzt.
Daher bevorzugen viele Energiegemeinschaften das dynamische Verteilmodell.
Mehrfachteilnahme und Teilnahmefaktor
Mehrfachteilnahme bedeutet, dass ein Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkt gleichzeitig an mehreren, maximal fünf Energiegemeinschaften teilnehmen kann.
Jede Energiegemeinschaft bestimmt den individuellen Anteil am Verbrauch oder der Erzeugung, mit dem ein Zählpunkt teilnimmt – unabhängig davon, ob Strom zur Verfügung steht. Er bestimmt, wieviel Prozent bei einem/einer Erzeuger:in höchstens in eine Energiegemeinschaft eingespeist werden bzw. wieviel Strombedarf eines/einer Verbrauchers/Verbraucherin von der Energiegemeinschaft gedeckt wird.
Dieser Anteil, der Teilnahmefaktor, ist ein Prozentsatz und darf minimal 1 und maximal 100 – ohne Nachkommastellen – betragen.
Im Falle einer Mehrfachteilnahme darf die Summe der Teilnahmefaktoren aller Energiegemeinschaften, an denen der Zählpunkt teilnimmt, den Maximalwert von 100 ebenfalls nicht überschreiten. Es ist auch möglich, große Verbraucher durch den Teilnahmefaktor zu drosseln, um kleineren Verbrauchern eine gerechtere Verteilung der Energie zu ermöglichen.
Der Teilnahmefaktor ist unabhängig vom statischen oder dynamischen Verteilmodell.
Die Änderung des Teilnahmefaktors eines Zählpunkts bei einer Energiegemeinschaft liegt in deren Verantwortung. Ob ein Zählpunkt an mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen kann bzw. darf, muss die jeweilige Energiegemeinschaft selbst entscheiden.
Beim Wunsch zur Änderung des Teilnahmefaktors oder beim Hinzufügen eines neuen Zählpunkts zu einer Energiegemeinschaft muss daher das Mitglied den gewünschten Teilnahmefaktor dem/der Energiegemeinschafts-Manager:in mitteilen. Wenn der Teilnahmefaktor bei mehreren Energiegemeinschaften auf Teilnehmerwunsch geändert werden soll, dann sind alle jeweiligen Energiegemeinschaften zu informieren.
Die Summe der Teilnahmefaktoren darf den Maximalwert von 100 nie übersteigen. Daher gilt: Im Falle des Falles erst Teilnahmefaktoren reduzieren, bevor sie woanders erhöht werden können.
Der Teilnahmefaktor für einen einzelnen Erzeugungs- oder Verbrauchszählpunkt kann täglich durch den/die Energiegemeinschafts-Manager:in oder einen/eine Administrator:in geändert werden.
Der Zählpunkt nimmt bereits an einer oder mehreren anderen Energiegemeinschaften teil. Die Fehlermeldung kommt dann, wenn die Summe der Teilnahmefaktoren aller Energiegemeinschaften, an denen der Zählpunkt teilnimmt und der Teilnahmefaktor, mit dem ich den Zählpunkt aktivieren möchte, den Maximalwert von 100 übersteigen würde.
Daher muss im Falle der Fehlermeldung vor dem Hinzufügen des Zählpunkts erst bei einer oder mehrerer anderen Energiegemeinschaften der Teilnahmefaktor reduziert oder der Zählpunkt deaktiviert werden.
Achtung: Wenn der Teilnahmefaktor bei einer Energiegemeinschaft verringert wird, kann der Teilnahmefaktor bei einer anderen Energiegemeinschaft frühestens am Folgetag hochgesetzt werden.
Nein, die Änderung des Teilnahmefaktors muss von der jeweiligen Energiegemeinschaft bzw. Administrator:in durchgeführt werden. Die Initiative zur Änderung muss vom jeweiligen Mitglied ausgehen.
Der Teilnahmefaktor ist ein fix definierter Anteil an der Erzeugung bzw. am Verbrauch einer oder mehrerer Energiegemeinschaften. Eine Priorisierung, bei welcher Energiegemeinschaft im Rahmen einer Mehrfachteilnahme bevorzugt Energie erzeugt oder verbraucht wird, ist nicht möglich.
Die Änderung eines oder mehrerer Teilnahmefaktoren kann zur Folge haben, dass man weniger Strom aus einer oder mehrerer Energiegemeinschaften bezieht bzw. weniger von Energiegemeinschaften profitiert.
Sonstiges
Ja!
enox.share ist eine Online-Lösung, auch bekannt als Webanwendung oder Webapplikation (Web-App). Das Programm ist nicht auf deinem Gerät gespeichert, sondern auf einem Server. Daher musst du enox.share nicht aus einem App Store herunterladen und installieren. Stattdessen startest du es über einen (aktuellen) Browser deiner Wahl. Für die Nutzung benötigst du lediglich eine stabile und möglichst schnelle Internetverbindung.
Du kannst eine Web-App wie jede andere App verwenden und sowohl auf deinem Computer als auch Mobilgerät über den Startbildschirm oder Launcher darauf zugreifen. Nachfolgend findest du einige Beispiele, wie du die enox.share Web-App auf deinem Tablet oder Smartphone hinterlegen und wie du sie wie eine herkömmliche App oder ein Programm aufrufen kannst:
Android mit Google Chrome
· Öffne Chrome und navigiere zur enox.share Webseite share.enox.enery
· Tippe auf das Menü-Icon (drei Punkte) oben rechts
· Wähle „Zum Startbildschirm hinzufügen“
Mehr Infos hierzu findest du auf: https://support.google.com/chrome/answer/9658361?hl=de&co=GENIE.Platform%3DDesktop
iOS mit Safari
· Öffne Safari und gehe zur enox.share Webseite share.enox.energy
· Tippe auf das Teilen-Symbol (Quadrat mit Pfeil nach oben)
· Wähle „Zu Home-Bildschirm hinzufügen“
Mehr Infos hierzu findest du auf:
https://support.apple.com/de-at/guide/iphone/iph42ab2f3a7/ios
Nein, bei enox.share gibt es eine einheitliche, jährliche Nutzungsgebühr pro Zählpunkt – unabhängig davon, wie viele Mitglieder eine Energiegemeinschaft hat und wie viel Energie geteilt wird. Es gibt auch keine zusätzlichen Gebühren je geteilter Kilowattstunde (kWh).
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